fin.ans Inhaber: Holger Martin
Jurastr. 2
79591 Eimeldingen
Tel. 07621-154 94 57
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Steuer Nummer: 11439/06304
Verantwortlich für den Inhalt der Webseite: Holger Martin
Telefonzeiten:
montags bis freitags 10 -20 Uhr und samstags 10-20 Uhr
Hinterlassen Sie uns auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Status:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO,
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S.1 Nr. 1 GewO
Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach §34i Absatz 1 Satz 1 GewO
Gemäß EU-Vermittlerrichtlinie setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass wir keine Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen halten und kein Versicherungsunternehmen an unserem Unternehmen eine Beteiligung unterhält.
Zuständige Stellen:
Für die Erlaubniserteilung nach §§ 34d, 34f und 34i GewO zuständige Stelle war die Industrie- und Handelskammer Konstanz, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
Versicherungsvermittler-Register D-WEV2-K12L8-62
Finanzanlagenvermittler-Register D-F-143-B2D8-39
Immobiliendarlehensvermittler-Register D-W-143-QTIW-96
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 BerlinAuskunft über Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) oder im Internet unter www.vermittlerregister.info
Sofern Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen:Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.deOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.deOmbudsmann für Investmentfonds
Büro der Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Internet www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 S.1 Nr. 1 GewO zulässig ist.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und –vermittlung:
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Versicherung:
eine gesetzlich geforderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit vorgeschriebener Deckungssumme besteht bei der R+V Versicherung
Protokoll-Pflicht:
Eine festgeschriebene gesetzliche Auflage ist, eine Beratungs- und Dokumentationspflicht, d.h. Besprechungsprotokolle sind zu führen!
Berufsrechtliche Regelungen:
- §§ 34d, 34f und 34i GewO (Gewerbeordnung)
- §§ 59-68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliendarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Stand: 01.05.2022